Mitgliederbegehren unzulässig SPD-Mitglieder dürfen nicht über Haushalt abstimmen
Das von Parteilinken und Jusos angeschobene Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025 findet nicht statt. Die SPD-Spitze hält die Befragung für rechtlich unzulässig. Die Haushaltsgesetzgebung liege ausschließlich beim Bundestag.
Die SPD-Führung hat das Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025 für unzulässig erklärt. Das erklärte unter anderem Parteichefin Saskia Esken. Die Initiatoren des Mitgliederbegehrens wollten Kürzungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit verhindern.
Esken nannte den Vorstoß rechtlich unzulässig, weil die Haushaltsgesetzgebung ausschließlich beim Deutschen Bundestag liege. "Deshalb kann man der SPD-Bundestagsfraktion hier nicht Aufgaben mitgeben", erklärte Esken.
Das Mitgliederbegehren mit dem Titel "Unsere Demokratie nicht wegkürzen, in unsere Zukunft investieren!" war vor gut einer Woche durch die linke Gruppierung Forum Demokratische Linke 21 (DL21) eingereicht worden. Es wurde von der Nachwuchsorganisation Jusos und der Senioren-Arbeitsgemeinschaft 60 plus unterstützt.
Keine Kürzungen im Sozialbereich
DL21 hatte Mitte Juni ein Mitgliederbegehren beantragt, das sich in den laufenden Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2025 gegen Kürzungen unter anderem im Sozialbereich wandte. Für die Bereiche Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit legte das Papier fest: "Die Ressort-Ansätze der betroffenen Ministerien dürfen im Vergleich zum Vorjahreshaushalt nicht gekürzt werden."
Stattdessen brauche man "Aufwüchse in diesen Bereichen" sowie mehr "Investitionen in bezahlbares Wohnen, eine nachhaltige Infrastruktur, starke Kommunen und einen ambitionierten Klimaschutz". Ein Sparhaushalt würde eine "Geisterfahrt in ökonomischer, ökologischer und demokratischer Hinsicht" bedeuten.
DL21 will jetzt mit Parteivorstand sprechen
Die jetzige Entscheidung, auf ein Mitgliederbegehren zu verzichten, nennt DL21 enttäuschend: "Es wäre eine sehr gute Möglichkeit gewesen, die Mitglieder zu beteiligen und den Druck auf die FDP zu erhöhen", sagte der Vorsitzende Erik von Malottki der Nachrichtenagentur dpa. Man wolle mit dem Parteivorstand über das "weitere Vorgehen und Möglichkeiten der stärkeren Einbindung der Mitglieder" sprechen.
Die Jusos, die ein Viertel der Bundestagsabgeordneten stellen, hatten das Mitgliederbegehren unterstützt. Es ist möglich, gegen die Entscheidung der Parteiführung juristisch vorzugehen.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) wollen noch in dieser Woche eine Grundsatzeinigung auf einen Haushaltsplan erzielen. Am 17. Juli soll das Kabinett ihn beschließen. Nach der Sommerpause sollen dann die Beratungen im Bundestag beginnen.
76.000 Mitglieder müssten Begehren zustimmen
Für die Einleitung eines Mitgliederbegehrens hätte es der Unterstützung von einem Prozent der SPD-Mitglieder aus mindestens zehn Unterbezirken von mindestens drei Bundesländern bedurft. Das sind derzeit knapp 4.000 Mitglieder, die innerhalb eines Monats online ihre Unterstützung erklären müssten. Schon zu diesem ersten Schritt kommt es nach der Entscheidung der Parteiführung nun nicht.
In einem zweiten Schritt müssten bei einem Begehren innerhalb von drei Monaten 20 Prozent der Mitglieder zustimmen, also rund 76.000. Der Parteivorstand müsste dann erklären, ob er dem stattgibt - andernfalls kommt es zu einem Mitgliederentscheid.