Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet ein Urteil am 15. November 2023
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Schutz des Bundesverfassungsgerichts Viele Reformideen - aber vorerst keine Chance mehr

Stand: 23.02.2024 18:00 Uhr

Über das Thema diskutieren Juristen seit Jahren: Muss das Bundesverfassungsgericht stärker gegen den Zugriff extremer Parteien gesichert werden? Und wenn ja, wie? Doch politisch herrscht wieder Stillstand.

Von Claudia Kornmeier, ARD-Hauptstadtstudio

Ist das Bundesverfassungsgericht ausreichend gegen Demokratiefeinde geschützt? Ende Januar gewann dieses Thema über Wortmeldungen zweier Ampel-Abgeordneter in einer Sonntagszeitung an Dynamik.

Nicht nur Fachpolitiker, auch die Bundesinnenministerin und der Bundesjustizminister stellten sich vor die Kamera, griffen Vorschläge auf und signalisierten ihre Bereitschaft, das Thema anzugehen.

Schutz für Richterwahl und Zwei-Kammer-System

Es geht dabei etwa um die Richterwahl. Dafür braucht es auch heute schon eine Zweidrittelmehrheit um sicherzustellen, dass hinter der Wahl der Verfassungsrichterinnen und -richter eine breite gesellschaftliche Mehrheit steht.

Allerdings ist die nur in einem normalen Gesetz festgeschrieben, das mit einfacher Mehrheit geändert werden könnte. Der Vorschlag nun: das Zweidrittel-Erfordernis ins Grundgesetz aufnehmen. Denn dann könnte es vom Bundestag nicht mehr mit einfacher Mehrheit abgeschafft werden.

Vorgeschlagen wird auch, die Gliederung des Gerichts in zwei Senate ins Grundgesetz aufzunehmen - um zu verhindern, dass ein dritter Senat für Verfahren mit politischer Relevanz geschaffen und mit regierungstreuen Personen besetzt wird.

Union sieht keine "zwingende Notwendigkeit"

Doch keine vier Wochen später wird das Thema schon wieder begraben - und zwar von der Unionsfraktion. Die braucht die Ampelkoalition schon formal, weil das Grundgesetz nur mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden kann. Dabei wollen SPD, Grüne und FDP die Überlegungen ausdrücklich nicht als "Regierungsvorhaben" verstanden wissen.

Dennoch geben CDU und CSU der Ampel einen Korb. "Wir sehen derzeit keine zwingende Notwendigkeit für eine Verfassungsänderung", sagt die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU). Ein "Abbruch" der Gespräche sei das nicht; vielmehr habe sich die Union nach einem Informationsgespräch mit Justizminister Marco Buschmann von der FDP sowie mit Vertretern der Fraktionen entschieden, derzeit nicht in Verhandlungen mit der Ampel einzutreten - nach Abwägung der Vor- und Nachteile, die eine solche Reform hätte.

Ist die Sperrminorität ein Problem?

Eines der Probleme, auf das die Unionsfraktion hinweist, ist das der Sperrminorität. Nimmt man das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit für die Richterwahl ins Grundgesetz auf, bedeutet das gleichzeitig eine Sperrminorität: Eine Fraktion, die im Bundestag mehr als ein Drittel der Sitze hat, könnte dort die Wahl einer Richterin oder eines Richters blockieren.

Dafür gibt es verschiedene Lösungsvorschläge - aus der Wissenschaft, aber auch von den Landesjustizministerien. Zum Beispiel könnte im Fall einer Blockade im Bundestag der Bundesrat als Wahlorgan einspringen. Er wählt auch heute schon die Hälfte der Richterinnen und Richter. Für die Union ist das aber keine Option. 

"Merz hat die Totalblockade verordnet"

Bedauern bei der Bundesregierung - namentlich bei den für die Verfassung zuständigen Ministern Nancy Faeser (SPD) und Marco Buschmann (FDP). Die Innenministerin sieht im Gegensatz zur Union eine "zwingende Notwendigkeit für eine Absicherung im Grundgesetz".

Da wir in europäischen Nachbarstaaten gesehen haben - beispielsweise in Polen -, wie schnell es ging, dass bei den obersten Gerichten plötzlich ein zusätzlicher Senat für politische Angelegenheiten gegründet wurde, sehen wir doch ganz dringlich diese Notwendigkeit, dass so was auch in Deutschland passieren kann.
Nancy Faeser, Bundesinnenministerin

Der Justizminister hält das Ansinnen zwar nicht für "tagespolitisch dringend", glaubt aber, "dass es klug wäre, die jetzige Phase, wo es eine breite Mehrheit seriöser Demokraten gibt, zu nutzen, um diese Arbeitsgrundlagen abzusichern" - in "Zeiten, wo es gerade keine akute Gefahr gibt". Man sollte "die Dinge" nicht "einfach liegen lassen". Die Debatte sei seit vielen Jahren vorbereitet worden.

Der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen wirft der Union und CDU-Parteichef Friedrich Merz "Oppositionstaktik" vor. "Die Gespräche mit der Union waren gut. Nun hat aber Merz die Totalblockade verordnet."

Eigentlich standen die Zeichen auf Einigung

Nachdem Unionsabgeordnete vor vier Wochen vor allem verärgert waren, dass zwei Ampelpolitiker ihre Ideen zu dem Thema in der Zeitung ausgeführt hatten, sah es zunächst so aus, als hätten sich die Wogen wieder geglättet; als könnte ein konstruktiver Austausch auf Ebene der Fachpolitiker über die besten Wege und Möglichkeiten funktionieren.

"Ich war sehr hoffnungsfroh, dass das gelingen könnte", sagt Buschmann. Und er will die Hoffnung noch nicht ganz aufgeben: "Ich wünsche mir, dass wir diese Entscheidung vielleicht noch einmal alle gemeinsam besprechen können." Doch danach sieht es bei der Unionsfraktion nicht aus - zumindest derzeit.

Claudia Kornmeier, ARD Berlin, zur Diskussion über einen besseren Schutz des Verfassungsgerichts

tagesthemen, 23.02.2024 21:50 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 23. Februar 2024 um 21:50 Uhr.