Kohleausstieg Woran es derzeit noch hapert
Beim Kohleausstieg ist bisher nur eins wirklich klar: Spätestens 2038 soll das letzte Kraftwerk stillgelegt sein. Ein Überblick, woran es bei der Umsetzung momentan noch hapert.
Der genaue Weg zum Kohleausstieg, wer zuerst schließen muss und wieviel Entschädigung der Staat den Betreibern zahlt - all das ist noch reichlich unklar. Vor allem bei der Braunkohle verhandeln Staat und Energiekonzerne aktuell noch darüber.
Bei der Steinkohle gibt es immerhin Anhaltspunkte, wie es mit der Entschädigung laufen soll. Laut dem jüngsten Gesetzentwurf soll jeder Energiekonzern, der Steinkohle-Meiler betreibt, sagen, wieviel Entschädigung er als Gegenleistung für das Stilllegen von einem Gigawatt Leistung erhalten will. Dann will der Staat zuerst die auswählen, die das wenigste Geld fordern.
Kraftwerksbetreiber wollen ihre Meiler aber am liebsten so lange laufen lassen, wie irgendwie möglich. Die maximale Entschädigung, die der Staat jedoch zahlen will, soll von Jahr zu Jahr weniger werden. Damit haben Betreiber einen Anreiz, möglichst früh dicht zu machen. Nur dann erhalten sie noch viel Geld als Entschädigung. Die letzten bekommen vielleicht gar nichts mehr.
Ungewisser Zeitrahmen für Beschluss
Weil die Verhandlungen bei der Braunkohle aber noch nicht abgeschlossen sind, kann das gesamte Ausstiegsgesetz noch nicht beschlossen werden. Daran hängen auch die Milliardenhilfen für die Kohleregionen. Denn: Milliarden-Hilfen und Ausstieg sollen nur zusammen Gesetz werden, nicht eines nach dem anderen. Deshalb müssen auch die Länder weiter auf das erhoffte Geld warten.
Die Regierung kündigte nun an, dass sie das Ausstiegsgesetz nicht mehr in diesem, aber immerhin Anfang des kommenden Jahres beschließen will - was auch immer das genau heißt.
Die Regeln für neue Windräder übrigens, die eigentlich auch mit in dem Gesetz stecken sollten, sind noch so umstritten zwischen SPD und Union, dass dazu wahrscheinlich ein eigenes Gesetz kommen wird.