Verbindlichere Zusammenarbeit Neue Leitlinien für Terrorabwehrzentrum
Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum des Bundes und der Länder soll neue Leitlinien bekommen. Sie sollen die Zusammenarbeit der Behörden stärken. Eine Beteiligung der Parlamente ist nicht vorgesehen.
Das Bundeskriminalamt erarbeitet derzeit neue Leitlinien für die Arbeit im sogenannten "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum", GTAZ. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von 40 Sicherheitsbehörden, um Informationen zu potenziellen Attentätern auszutauschen.
Das Ziel: Anschläge verhindern. Dass die Kooperation dieser 40 Ämter optimiert werden muss, ist seit dem Anschlag auf den Breitscheidplatz Ende 2016 klar. Zwar wurde das GTAZ von Regierungsseite immer wieder als "Erfolgsmodell" bezeichnet. Allerdings konnte das Gremium den islamistischen Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt nicht verhindern.
Und das, obwohl der spätere Attentäter Anis Amri hier immer wieder Thema war. Ein Problem - vereinfacht ausgedrückt: Im GTAZ hat keine der vertretenen Behörden die Entscheidungsbefugnis, um klare Handlungsanweisungen an eine zuständige Behörde zu geben.
Fehler vor Breitscheidplatz-Anschlag
Wie geht es mit dem GTAZ nun weiter? Zum einen klärt ein Untersuchungsausschuss des Bundestags auf, welche Fehler in welchen Behörden vor dem Anschlag auf den Breitscheidplatz gemacht wurden. Auch die Arbeit des GTAZ wird dabei hinterfragt. Zum Abschluss des Untersuchungsausschusses werden die Mitglieder der Bundestagsfraktionen dann Empfehlungen formulieren, wie die Zusammenarbeit von Behörden künftig verbessert werden könnte.
Zum anderen wird das GTAZ aber auch intern ständig evaluiert, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage des FDP-Innenexperten Benjamin Strasser hervorgeht.
Rechtliche Grundlage fraglich
Eine Folge aus der internen Evaluierung: Das Bundeskriminalamt erarbeitet ein "Leitlinienpapier", das "die Ziele, die Aufgaben sowie Aspekte der Durchführung der Sitzungen der Arbeitsgruppen beschreibt und so eine verbindlichere Zusammenarbeit der Landes- und Bundesbehörden im Sinne eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes weiter stärken soll".
Dabei stellt sich die Frage: Auf welcher rechtlichen Grundlage erarbeitet das BKA neue Leitlinien? "Eine Beteiligung des Deutschen Bundestags oder der Länderparlamente erfolgt nicht", heißt es in der Antwort aus dem Bundesinnenministerium.
"Die für die Arbeitsgruppen des GTAZ (...) entwickelten Leitlinien stellen eine Richtschnur des Handelns dar." Bei Verstößen gegen diese Leitlinien ergäben sich aber keine rechtlichen Folgen, so in der Antwort. Das BKA habe gegenüber den beteiligten Behörden ja auch "keine Weisungsbefugnis".
Terrorismusbekämpfung "an Parlamenten vorbei"
"Es ist ein Unding, dass die Bundesregierung die Terrorismusbekämpfung an den Parlamenten vorbei organisiert", sagt Strasser. Nichts anderes geschehe aber mit den neuen "Leitlinien" für das GTAZ.
Mit unverbindlichen Leitlinien wolle man mehr Verbindlichkeit und klarere Regeln beim Antiterrorkampf erreichen, kritisiert der FDP-Innenexperte. "Das ist ein schlechter Witz und zeigt nur, dass wir dringend grundsätzlich die föderalen Strukturen in der Inneren Sicherheit überarbeiten müssen."