Umstrittener Internetkanal Sechsstelliges Bußgeld im Fall AUF1
Der österreichische Internetkanal AUF1 verbreitet seine umstrittenen Inhalte seit Monaten via Satellit. Wegen Verstößen gegen den Medienstaatsvertrag haben die Landesmedienanstalten nun ein sechsstelliges Bußgeld verhängt.
Der "sogenannte menschengemachte Klimawandel", die "Globalisten" rund um George Sorros und Bill Gates, dazu Interviews etwa mit dem rechtsextremen Gründer der "Identitären Bewegung" in Österreich, Martin Sellner. Das sind wiederkehrende Programmangebote von AUF1. Obwohl der Internetsender aus Österreich betrieben wird, sollen Gespräche mit AfD-Politikern wie Alice Weidel und Björn Höcke offenbar vor allem das deutsche Publikum ansprechen.
"Dort gibt es ein Programmangebot, das man als geschlossen verschwörungsideologisch und rechtsextrem bezeichnen könnte", erklärt Josef Holnburger, der für die gemeinnützige Gesellschaft "Center für Monitoring, Analyse und Strategie" (CeMAS) zu Verschwörungserzählungen und Rechtsextremismus forscht. "Es wird zum Beispiel gesprochen von der Giftspritze, der Lügenpresse, von Chemtrails, der Corona-'Plandemie'. Das wird bei AUF1 konstant ausgestrahlt und angeboten", so die Beobachtung Holnburgers.
Verbreitung über deutsches Satellitenfernsehen
Chefredakteur des 2021 gegründeten Kanals ist Stefan Magnet. Er soll laut österreichischen Medien und dem Dokumentationsarchiv Österreichischer Widerstand (DÖW) seit Langem in dortigen rechtsextremen Netzwerken tätig gewesen sein. Bis vergangenen September verbreitete Magnets Kanal Inhalte vor allem via Homepage und auf Telegram mit fast 270.000 Abonnenten. Seitdem läuft AUF1 auch im Satellitenfernsehen.
AUF1 nutzt dafür den Kanal eines deutschen Unternehmens: "schwarz rot gold tv" (SRGT) mit Sitz in Baden-Württemberg, das seit 2021 eine eigene Sendelizenz besitzt. Deren Geschäftsführer ist der parteilose frühere Arzt Wilfried Geissler. Er trat während der Corona-Pandemie auf Querdenker-Demos und mit AfD-Politikern auf.
Er hatte einen Vertrag mit der "Media in res GmbH" abgeschlossen. Diese Firma gehört zum Firmengeflecht von AUF1. Als das Konstrukt mit SRGT bekannt wurde, untersagte die zuständige Landesmedienanstalt in Baden-Württemberg (LfK) im vergangenen November die weitere Ausstrahlung über den Satelliten Astra mit sofortiger Wirkung. Grundlage war eine entsprechende Beurteilung der bundesweit tätigen Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), der alle Landesmedienanstalten angeschlossen sind.
"Unzulässige Themenplatzierung"
Stein des Anstoßes waren allerdings nicht die verbreiteten Inhalte, sondern mutmaßliche Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag. Dass die SRGT sechs Stunden Programm von AUF1 gegen Entgelt auf ihrem Kanal verbreite, sei eine verbotene "Themenplatzierung" durch Dritte, denn SRGT habe keine redaktionelle Kontrolle über die von AUF1 ausgestrahlten Inhalte.
Nun wurde bekannt, dass die ZAK am 28. Februar ein Bußgeld gegen die SRGT in sechsstelliger Höhe beschlossen verhängt hat. Sie soll für die unerlaubte Übertragung von AUF1-Programminhalten zwischen September und November 2023 insgesamt 195.000 Euro zahlen. Diesen Betrag nennt zumindest heute der Chefredakteur von AUF1, Stefan Magnet, in einem Onlinevideo.
Da Behörden die Höhe eines Bußgeldes an der tatsächlich geflossenen und beanstandeten Summe bemessen, lässt der Betrag indirekt Schlüsse darauf zu, was AUF1 an SRGT für die tägliche sechsstündige Überlassung des Satellitenzugangs in etwa gezahlt hat. Gegen den Beschluss kann SRGT Beschwerde einlegen.
Bußgeld nicht wegen Inhalten
AUF1-Gründer Stefan Magnet reagierte nun per Video auf das Bußgeld gegen seinen Geschäftspartner. Der österreichische Medienunternehmer spricht von einer "Horrorstrafe", weil AUF1 im Satellitenfernsehen verbotene Themen platziert habe.
Dieser Darstellung widerspricht die Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), Eva Flecken. Die ZAK habe bereits im November 2023 entschieden, "dass die Rundfunkveranstalterin 'schwarz rot gold tv GmbH' (SRGT) - und nicht etwa AUF1 - gegen deutsches Medienrecht verstößt". Dieser Bescheid sei rechtskräftig und wurde nach Angaben der ZAK von SRGT gerichtlich nicht angegriffen.
Da es sich bei dem umfassenden "Verkauf" von Sendezeit um einen weitreichenden medienrechtlichen Verstoß handele, sei parallel ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet worden, wovon SRGT Kenntnis gehabt habe und laut ZAK auch "ordnungsgemäß dazu angehört wurde". Richtig sei also, so die ZAK-Vorsitzende Flecken weiter, dass die ZAK in dem "Verkauf" der Sendezeit von SRGT an AUF1 einen Verstoß sehe. Das von AUF1 übernommene sei nicht "inhaltlich Gegenstand des Verfahrens" gewesen.
Weiteres Prüfverfahren
Auf SWR-Anfrage bestätigte der Stuttgarter Betreiber von SRGT den Erhalt des Bußgeldbescheides, den er "existenzbedrohend" nennt. Er führe nun Beratungen in verschiedene Richtungen und habe um einen Besprechungstermin mit der LfK gebeten, also der für Baden-Württemberg zuständigen Medienanstalt. Dieser sei bisher noch nicht gewährt worden.
Unklar bleibt unterdessen, ob die SRGT inzwischen die Auflagen nach dem Medienstaatsvertrag erfüllt und AUF1 nunmehr über Satellit senden darf. Laut LfK gab die SRGT an, die Zusammenarbeit mit AUF1 auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt zu haben. Die Ausstrahlung der AUF1-Sendeteile erfolgt demnach nun unentgeltlich. Die ZAK teilte auf Anfrage mit, es laufe dazu aktuell ein weiteres Prüfverfahren. Mit einer Entscheidung sei im März zu rechnen.