Übernahme von Gerichtskosten BGH stärkt Diesel-Kläger mit Rechtsschutzversicherung
Im Rechtsstreit zwischen einem Wohnmobilkäufer und seiner Rechtsschutzversicherung hat der BGH zugunsten des Verbrauchers entschieden. Die Versicherung muss die Kosten für eine Klage gegen den Fahrzeughersteller tragen.
Wer vor Gericht ziehen will und eine Rechtsschutzversicherung hat, braucht eine sogenannte Deckungszusage der Versicherung. Die schaut sich die Erfolgsaussichten der Klage an, bevor sie die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt.
In diesem Fall wollte der Käufer eines Diesel-Wohnmobils mit illegaler Abschalteinrichtung den Hersteller verklagen. Wegen der Kosten des Prozesses wandte er sich an seine Rechtsschutzversicherung. Doch die lehnte eine Kostenübernahme ab. Begründung: Die Erfolgsaussichten der Dieselklagen seien nicht gut. Das war 2021.
EuGH-Urteil änderte Ausgangslage
Im März 2023 kam dann aber ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Diesel und das war sehr verbraucherfreundlich. Die Erfolgsaussichten von Klagen waren damit auf einen Schlag deutlich besser. Der rechtsschutzversicherte Diesel-Käufer verklagte seine Versicherung auf Kostenübernahme. Jetzt hat er auch vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.
Veränderte Erfolgsaussichten ausschlaggebend
Karlsruhe sagt: Wenn sich nachträglich die rechtlichen Erfolgsaussichten für den Versicherten verbessern, muss er davon profitieren können. Verklagt er seine Rechtsschutzversicherung auf Kostenübernahme, muss die neue bessere Rechtslage zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.
Es kam also im vorliegenden Fall nicht auf den Zeitpunkt des Antrags bei der Versicherung an, als die Erfolgsaussichten der Dieselklage noch nicht gut waren. Sondern entscheidend war die Situation nach dem neuen EuGH-Urteil. Das lag schon vor, als die Kostenübernahme vor Gericht verhandelt wurde.