Lufthansa Was der Warnstreik für Fluggäste bedeutet
Wieder müssen sich Kunden auf einen Warnstreik bei der Lufthansa einstellen. Das Bodenpersonal mehrerer Lufthansa-Gesellschaften legt seit dem frühen Morgen die Arbeit nieder. Was Flugreisende jetzt beachten müssen.
Wo und wann wird gestreikt?
An mehreren deutschen Flughäfen hat am Morgen ein weiterer Warnstreik des Bodenpersonals der Lufthansa begonnen. Die Beschäftigten waren an den Standorten Frankfurt, München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart aufgerufen, ab 4 Uhr ihre Arbeit niederzulegen. Allerdings hat der Warnstreik in einigen Bereichen bereits am Montag um 20 Uhr begonnen. Aufgerufen waren zu diesem Zeitpunkt bereits Kräfte bei der Technik, der Logistik, der Fracht und der IT, sagte ver.di-Verhandlungsführer Marvin Reschinsky.
Ab 4 Uhr folgt dann das Bodenpersonal der Lufthansa an den Standorten Frankfurt/Main, München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart. Dann werden Beschäftigte am Check-In, an den Flugsteigen oder direkt an den Flugzeugen streiken.
In München sind zudem erstmals die rund 170 Beschäftigten der "Enteisen und Flugzeugschleppen am Flughafen München GmbH" (EFM) zum Warnstreik aufgerufen. Bei dieser gemeinsamen Tochter des Flughafens und der Lufthansa will ver.di einen ersten Tarifvertrag durchsetzen. Enden soll der Ausstand am Mittwochmorgen um 7:10 Uhr. Insgesamt wird der Streik also 35 Stunden dauern.
Warum wird wieder gestreikt?
Hintergrund der Arbeitsniederlegung sind die konzernweiten Vergütungstarifverhandlungen für die laut ver.di rund 25.000 Beschäftigten am Boden, die unter anderem bei der Deutschen Lufthansa, Lufthansa Technik, Lufthansa Cargo, Lufthansa Technik Logistik Services, Lufthansa Engineering and Operational Services sowie weiteren Konzerngesellschaften arbeiten. Lufthansa spricht von rund 20.000 Beschäftigen.
Erst Anfang des Monats hatten Gepäckabfertiger, Frachtpersonal und andere Bodendienstmitarbeiter schon einmal ihre Arbeit für rund 27 Stunden niedergelegt. Von den in dem Zeitraum geplanten mehr als 1.000 Flügen waren bis zu 90 Prozent ausgefallen.
Die Tarifverhandlungen sollen an diesem Mittwoch fortgesetzt werden. Die Gewerkschaft ver.di bezeichnete die zweite Warnstreikwelle als notwendig, weil Lufthansa in der vorangegangenen Verhandlung keine Anstalten gemacht habe, ihr vorliegendes Angebot nachzubessern. Die aktuellen Positionen der Streikparteien sind hier nachzulesen.
Worauf müssen sich Lufthansa-Kunden einstellen?
Wie die Lufthansa mitteilte, können aufgrund des Streiks am 20. Februar nur etwa 10 bis 20 Prozent der Flüge durchgeführt werden. Das Unternehmen rät, dass Kunden an diesem Tag nur dann zum Flughafen kommen sollen, wenn der Flug nicht annulliert worden ist. Aufgrund des Streiks seien die Umbuchungsschalter nicht besetzt.
Bereits am Montagabend kam es zu zahlreichen Flugstreichungen. Am Drehkreuz Frankfurt hatte die Fluggesellschaft Dutzende Flüge abgesagt, wie aus der Abflugtafel des Flughafens hervorgeht. Gestrichen wurden insbesondere Europa-Flüge, während wichtige Interkontinental-Verbindungen etwa nach Buenos Aires oder Kapstadt weiterhin abheben sollten.
Was können Passagiere tun?
Passagiere, die infolge des ver.di-Streiks von Flugstreichungen betroffen sind, würden per E-Mail oder über die Lufthansa-App informiert, heißt es von der Lufthansa. Das Unternehmen rät außerdem, sich über den aktuellen Status des Fluges zu informieren, bevor die Anfahrt zum Flughafen angetreten wird.
Die Lufthansa bietet auf ihrer Website kostenlose Umbuchungen an. Kunden können Flüge ferner über die App selbstständig umbuchen oder sich an ein Service-Center wenden, heißt es von der Lufthansa. Wer einen innerdeutschen Flug gebucht habe, könne darüber hinaus sein Ticket auf der Website in einen Bahnvoucher wandeln.
Bekomme ich eine Entschädigung, wenn der Flug ausfällt?
Grundsätzlich haben Reisende nach EU-Recht die Möglichkeit, bei kurzen Flügen bis zu 250 Euro einzufordern, wenn ihre Verbindung gestrichen und keine angemessene Alternative angeboten wird. Das gilt für Flüge unter 1.500 Kilometer. Bei längeren Strecken steigt die Entschädigungshöhe.
Wenn sich die Airline aber auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, haben Passagiere kein Recht auf Entschädigung. Darunter versteht man Umstände, die für die Airline nicht beherrschbar sind. Das kann auch ein Streik sein - vor allem dann, wenn es nicht die Angestellten der Airline selbst sind, die streiken, sondern externe Beschäftigte.
Wenn ein gebuchter Flug gestrichen wird, kann der Kunde auch vom Vertrag zurücktreten und sich den Flugpreis zurückerstatten lassen.