Stimmzettel zur Bundestagswahl 2017

Lexikon zur Bundestagswahl P - Von Panaschieren bis Personalisierte Verhältniswahl

Stand: 12.08.2021 12:20 Uhr

Panaschieren

Panaschieren (mischen, variieren) ist bei der Bundestagswahl nicht möglich. Panaschieren bedeutet, dass die Wähler ihre Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Listen verteilen können. Die Stimmen werden bei der Auszählung anteilsmäßig an die beteiligten Listen verteilt. Das Verfahren wird in Deutschland nur bei Kommunalwahlen in einigen Bundesländern angewendet (vgl. Kumulieren).

Parlamentarische Demokratie

Das Grundgesetz legt für die Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland den Grundsatz der repräsentativen Demokratie fest. Das Volk übt danach die Staatsgewalt nicht direkt aus, sondern überträgt sie auf gewählte Körperschaften - die Parlamente. Für den Gesamtstaat ist das Parlament der Bundestag. In den Ländern sind es die Landtage; in Kreisen, Städten und Gemeinden sind es kommunale Selbstverwaltungskörperschaften. Die Parlamente sind die einzigen Verfassungsorgane, die vom Volk direkt gewählt werden.

Parteien

Parteien wirken laut Grundgesetz an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Sie genießen durch die verfassungsrechtliche Verankerung eine besondere Stellung, die sich unter anderem in den hohen Hürden für ein Parteiverbot und in der staatlichen Parteienfinanzierung (vgl. Parteienfinanzierung) ausdrückt. Als Parteien werden alle Vereinigungen von Bürgern eingestuft, die eine politische Zielsetzung verfolgen und sich dazu auf Landes- oder Bundesebene zur Wahl stellen wollen - und dürfen. Auch müssen Parteien in ihrer Organisation so angelegt sein, dass sie für längere Zeit auf die Willensbildung Einfluss nehmen und als Teil der Volksvertretung ins Parlament einziehen wollen. Um eine Partei zu gründen, müssen sich die Beteiligten auf einen Gründungsvertrag mit diesem Ziel einigen. Zudem sind eine Satzung und ein politisches Programm notwendig. Über die Anerkennung von Vereinigungen als Parteien und ihre Zulassung für die Bundestagswahl (vgl. Bundestagswahl) entscheidet der Bundeswahlausschuss.

Kugelschreiber der Parteien

Als Parteien werden alle Vereinigungen eingestuft, die eine politische Zielsetzung verfolgen und sich dazu auf Landes- oder Bundesebene zur Wahl stellen wollen - und dürfen. Sie brauchen eine Satzung und ein Programm.

Parteienfinanzierung durch die Wahl

Gutes Abschneiden bei der Bundestagswahl zahlt sich aus: Maßstab für die Höhe der staatlichen Gelder, die in die Kassen der Parteien fließen, ist unter anderem der Erfolg, den eine Partei bei der Bundestagswahl erzielt. Einen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben alle Parteien, die nach dem Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1,0 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen für ihre Listen erreicht haben. Ist keine Liste für die Partei zugelassen, reicht es, wenn die Partei in einem Wahl- oder Stimmkreis zehn Prozent der gültigen Erststimmen erreicht hat.

Für jede gültige Listenstimme erhält die Partei 1,00 Euro pro Jahr. Erhält eine Partei insgesamt mindestens vier Millionen Stimmen, dann sinkt der Betrag für jede darüber hinausgehende Stimme auf je 0,83 Euro. Zusätzliche erhalten die Parteien 0,45 Euro für jeden Euro, den sie über Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Mandatsträgerbeiträge einnehmen. Die staatliche Teilfinanzierung darf aber nicht die Summe überschreiten, die die Parteien aus Beiträgen und Spenden jährlich selbst erwirtschaften. Zudem gilt eine weitere Grenze: Die Summe der staatlichen Parteienfinanzierung insgesamt ist gedeckelt. Diese Obergrenze lag von 2002 bis 2010 bei 133 Millionen Euro. 2011 folgten zunächst eine Erhöhung auf 141,9 Millionen Euro und 2012 auf 150,8 Millionen Euro, ehe seit 2013 ein jährlicher Anstieg auf Grundlage einer gesetzlich festgeschriebenen Formel zum Tragen kommt. 2016 erreichte die Obergrenze die Marke von 160,5 Millionen Euro. Im Jahr 2019 betrug die Obergrenze 193,6 Millionen Euro, 2020 war sie bei knapp 197,5 Millionen und im Jahr 2021 lag sie bei 200 Millionen Euro.

Parteilose Kandidatur

Als Direktkandidaten können sich auch Männer und Frauen zur Wahl stellen, die nicht von Parteien unterstützt werden. Landeslisten dürfen hingegen nur Parteien aufstellen. Notwendig für eine Direktkandidatur ist die durch Unterschrift nachgewiesene Unterstützung von mindestens 200 wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen des jeweiligen Wahlkreises. Parteilose Kandidaturen haben allerdings nur geringe Erfolgsaussichten: Gewannen bei der ersten Bundestagswahl noch vier parteilose Bewerber ein Direktmandat, so zog seit 1953 niemand mehr als parteiloser Kandidat in den Bundestag ein. Bei der Bundestagswahl 2013 erreichte der in der vorangegangenen Wahlperiode aus der Linksfraktion ausgeschiedene Wolfgang Neskovic als bester parteiloser Einzelbewerber in seinem Brandenburger Wahlkreis 8,1 Prozent der Erststimmen.

Passives Wahlrecht

Passives Wahlrecht ist das Recht, gewählt zu werden - also bei einer Wahl zu kandidieren. Dieses Recht hat bei der Bundestagswahl jeder Mensch, der am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist. In seltenen Ausnahmefällen können Gerichte Bürgern das Recht entziehen, sich zur Wahl zu stellen.

Personalisierte Verhältniswahl

Die Bundestagswahl ist grundsätzlich eine sogenannte Verhältniswahl: Die Sitzverteilung richtet sich nach den Stimmanteilen der Parteien und damit nach dem Ergebnis bei den Zweitstimmen (vgl. Zweitstimmen). Bei der Bundestagswahl werden jedoch auch Elemente der Mehrheitswahl angewendet, die sich in der Vergabe von 299 Direktmandaten (vgl. Direktmandat) über die Erststimme (vgl. Erststimme) niederschlagen. Diese Kombination aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht wird auch als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet. Als weitere Modifikation sieht das Wahlrecht der Bundestagswahl eine Sperrklausel (vgl. Fünf-Prozent-Klausel) vor.

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