Lexikon zur Bundestagswahl Z - Zweitstimme
Zweitstimme
Jeder Wählende hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: Mit der Erststimme (vgl. Erststimme) wählt man den Kandidaten oder die Kandidatin für das Direktmandat des Wahlkreises (vgl. Wahlkreisabgeordneter). Mit der Zweitstimme entscheidet man sich für die Landesliste einer Partei (vgl. Landesliste). Entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist die Zweitstimme. Auf Basis der Zweitstimmen, die die einzelnen Parteien erhalten, wird mit Hilfe des Sainte-Laguë/Schepers-Verfahrens (vgl. Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren) die Sitzverteilung im Bundestag errechnet (vgl. Sitzverteilung).
Lexikon
Bundestagswahl von A bis Z
- A - Von Abgeordnete bis Auszählverfahren
- B - Von Briefwahl bis Bundeswahlordnung
- D - Direktmandat
- E - Von Elefantenrunde bis Erstwähler
- F - Von Fraktion bis Fünf-Prozent-Hürde
- G - Von Geheime Wahl bis Gültigkeit der Wahl
- H - Von Hare-Niemeyer bis d'Hondt
- J - Jungwähler
- K - Von Kanzlerwahl bis Kumulieren
- L - Von Landesliste bis Landeswahlleitung
- M - Von Mandat bis Minderheitsregierung
- N - Nachrücker
- O - Opposition
- P - Von Panaschieren bis Personalisierte Verhältniswahl
- R - Von Rechtsgrundlagen bis Reihenfolge
- S - Von Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren bis Stimmzettel
- T - Von Terminplan bis Tod eines Kandidaten
- U - Von Überhangmandat bis Ungültige Stimme
- V - Vorgezogene Neuwahlen
- W - Von Wahlgebiet bis Wahltermin
- Z - Zweitstimme