Lexikon zur Bundestagswahl N - Nachrücker
Nachrücker/Nachrückerin
Im Laufe einer Wahlperiode (vgl. Wahlperiode) kommt es immer wieder vor, dass Abgeordnete sterben oder ihr Mandat (vgl. Mandat) aus verschiedenen Gründen niederlegen. In diesen Fällen wird der frei gewordene Sitz durch Nachrücker derselben Partei besetzt. Das Mandat geht dann an einen noch nicht berücksichtigten Bewerber bzw. eine Bewerberin der Landesliste (vgl. Landesliste) in dem Bundesland, in dem der oder die ausgeschiedene Abgeordnete den Sitz errungen hatte. Diese Nachrücker werden auch als Listennachfolger bezeichnet. In der nun zu Ende gehenden Wahlperiode wurden 39 ausgeschiedene oder verstorbene Abgeordnete durch Nachrückerinnen oder Nachrücker im Parlament ersetzt.
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Lexikon
Bundestagswahl von A bis Z
- A - Von Abgeordnete bis Auszählverfahren
- B - Von Briefwahl bis Bundeswahlordnung
- D - Direktmandat
- E - Von Elefantenrunde bis Erstwähler
- F - Von Fraktion bis Fünf-Prozent-Hürde
- G - Von Geheime Wahl bis Gültigkeit der Wahl
- H - Von Hare-Niemeyer bis d'Hondt
- J - Jungwähler
- K - Von Kanzlerwahl bis Kumulieren
- L - Von Landesliste bis Landeswahlleitung
- M - Von Mandat bis Minderheitsregierung
- N - Nachrücker
- O - Opposition
- P - Von Panaschieren bis Personalisierte Verhältniswahl
- R - Von Rechtsgrundlagen bis Reihenfolge
- S - Von Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren bis Stimmzettel
- T - Von Terminplan bis Tod eines Kandidaten
- U - Von Überhangmandat bis Ungültige Stimme
- V - Vorgezogene Neuwahlen
- W - Von Wahlgebiet bis Wahltermin
- Z - Zweitstimme