Lexikon zur Bundestagswahl E - Von Elefantenrunde bis Erstwähler
Elefantenrunde
Offiziell heißt sie Berliner Runde - als der Bundestag seinen Sitz noch in Bonn hatte, war es die Bonner Runde: Gemeint ist die traditionelle Diskussionsrunde am Wahlabend, bei der sich Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker der im Bundestag vertretenen Parteien im Fernsehstudio den Fragen der Journalistinnen und Journalisten von ARD und ZDF stellen. Nach Landtagswahlen setzt sich die Runde meist aus den Generalsekretären der Parteien zusammen, nach der Bundestagswahl sind es dagegen in der Regel die Spitzenkandidatinnen oder -kandidaten oder die Parteivorsitzenden. Die wegen der hochkarätigen Besetzung auch Elefantenrunde genannte Diskussionsrunde dient der Einordnung und Deutung der Wahlergebnisse aus Sicht der Bundesparteien.
Enthaltung
Wer sich bei der Bundestagswahl der Stimme enthalten möchte, kann dies tun, indem er nicht zur Wahl geht. Auf den Stimmzetteln (vgl. Stimmzettel) gibt es keine Möglichkeit, "Enthaltung" anzukreuzen. Wenn jemand einen leeren Stimmzettel abgibt, werden Erst- und Zweitstimme als ungültig und nicht als Enthaltung gewertet.
Erststimme
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt man den Kandidaten oder die Kandidatin für das Direktmandat (vgl. Direktmandat) des Wahlkreises (vgl. Wahlkreis), mit der Zweitstimme (vgl. Zweitstimme) die Landesliste einer Partei. Die Wahl der Wahlkreisabgeordneten mit der Erststimme basiert auf dem Grundsatz der Mehrheitswahl - es gewinnt also derjenige Bewerber das Direktmandat, für den im jeweiligen Wahlkreis die meisten Erststimmen abgegeben werden. Ausschlaggebend für Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist allerdings das Ergebnis der Parteien bei den Zweitstimmen, das nach dem Prinzip der Verhältniswahl in Sitze umgerechnet wird.
Erstwählerin/Erstwähler
Als Erstwählerin bzw. Erstwähler werden diejenigen Wahlberechtigten bezeichnet, die zum ersten Mal ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben dürfen. Das sind all jene, die seit der vorangegangenen Bundestagswahl das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben, das Voraussetzung für das aktive Wahlrecht (vgl. aktives Wahlrecht) ist.
Hier geht es weiter: F - Von Fraktion bis Fünf-Prozent-Hürde
- A - Von Abgeordnete bis Auszählverfahren
- B - Von Briefwahl bis Bundeswahlordnung
- D - Direktmandat
- E - Von Elefantenrunde bis Erstwähler
- F - Von Fraktion bis Fünf-Prozent-Hürde
- G - Von Geheime Wahl bis Gültigkeit der Wahl
- H - Von Hare-Niemeyer bis d'Hondt
- J - Jungwähler
- K - Von Kanzlerwahl bis Kumulieren
- L - Von Landesliste bis Landeswahlleitung
- M - Von Mandat bis Minderheitsregierung
- N - Nachrücker
- O - Opposition
- P - Von Panaschieren bis Personalisierte Verhältniswahl
- R - Von Rechtsgrundlagen bis Reihenfolge
- S - Von Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren bis Stimmzettel
- T - Von Terminplan bis Tod eines Kandidaten
- U - Von Überhangmandat bis Ungültige Stimme
- V - Vorgezogene Neuwahlen
- W - Von Wahlgebiet bis Wahltermin
- Z - Zweitstimme