Maximal 2000 Euro je Haushalt Hilfen für Heizölkunden kommen
Lange wurde gerungen, nun haben sich Bund und Länder auf die Details für die Härtefallhilfen geeinigt. Die Entlastung für Heizöl- und Pelletkunden soll rückwirkend für 2022 fließen. Wann die Kunden das Geld erhalten, ist aber unklar.
Bund und Länder haben sich endgültig auf die Auszahlung von Hilfen für Haushalte geeinigt, die mit Heizöl, Holzpellets und ähnlichen Rohstoffen heizen. Über die Details der entsprechenden Vereinbarung bestehe nun Einigkeit, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium heute.
Haushalte erhalten danach rückwirkend für 2022 finanzielle Unterstützung, "wenn sie durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten" - angelehnt an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse. Wann die Hilfen ausgezahlt werden, steht aber noch nicht fest.
Schon Mitte Dezember vergangenen Jahres entschied der Bundestag, dass Haushalte, die mit Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet werden sollen. Die Veröffentlichung der Details der sogenannten Härtefallhilfen blieb der Bund jedoch schuldig.
Wer hat Anspruch auf Hilfen?
Die Hilfen richten sich an Privathaushalte, die von stark gestiegenen Preisen betroffen waren und zugleich nicht von der Gaspreisbremse profitieren. Die Bundesregierung hatte dafür einen Härtefallfonds im Umfang von 1,8 Milliarden Euro aufgelegt. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte dafür gestern grünes Licht gegeben. Die Anträge für Zahlungen aus dem Topf sollen nun bald gestellt werden können.
Voraussetzung ist laut Wirtschaftsministerium, dass sich die Kosten der Haushalte für Pellets, Öl, Flüssiggas, Kohle und ähnlichem im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 verdoppelt haben. Für Heizöl haben Bund und Länder etwa 71 Cent pro Liter angesetzt, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm.
Zu den beinhaltenden Energieträgern zählen Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
Was wird erstattet?
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 einreichen und sich bis zu 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstatten lassen. Der Anspruch muss sich auf mindestens 100 Euro belaufen. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 2000 Euro pro Haushalt. Nach Angaben des Bundeswirtschafts- und mehrerer Landesministerien liegt der Mindestwert bei 1000 Euro, wenn ein Vermieter für mehrere Wohnungen eine Erstattung beantragt.
Das Bundeswirtschaftsministerium legt dabei das Beispiel eines Haushalts vor, das 3000 Liter Heizöl im Jahr bezieht, wofür er 2022 1,60 Euro je Liter zahlen musste. Im Vergleich zum Vorjahr 2021 haben sich die Kosten jedoch mehr als verdoppelt - für Heizöl liegt der festgelegte Referenzpreis bei 0,71 Euro. Für den Beispielhaushalt würde sich damit eine Förderhöhe von 432 Euro ergeben.
Länder für Auszahlung verantwortlich
Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgt durch die Bundesländer, wie das Ministerium weiter mitteilte. Diese müssten der vorläufigen Einigung mit dem Bund noch formell zustimmen und die Antragsverfahren entwickeln. "Die Freischaltung der notwendigen Portale und der Antragstellungen bei den Ländern wird schnellstmöglich erfolgen", hieß es weiter. "Hierbei können sich zwischen den Ländern zeitliche Unterschiede ergeben."
Jedoch soll es ein "schlankes und unbürokratisches", IT-basiertes Antragsverfahren geben. In der Regel müssen die Antragsteller dabei unter anderem Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen vorlegen.
Korrekturhinweis: In einer früheren Version schrieben wir, dass der maximale Erstattungsbetrag 1000 Euro pro Haushalt beträgt, wenn ein Vermieter als "Zentralantragsteller" für mehrere Wohnung auftritt. So hatte es die Nachrichtenagentur AFP aus einer Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) zitiert. Nach neueren Angaben des BMWK ist dies allerdings der Mindestwert pro Haushalt.