Ausweisung russischer Diplomaten Wie sich Deutschland vor Spionage schützt
Berlin gilt als Hauptstadt der Spione - vor allem in Kriegszeiten. Wohl auch deshalb hat Deutschland nun russische Diplomaten ausgewiesen. Doch woher weiß die Regierung, wer für Geheimdienste arbeitet?
Gerade jetzt, in Kriegszeiten, wächst der Bedarf an geheimen Informationen. Russland, das einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt, will wissen, welche Fähigkeiten, Absichten und Informationen seine Gegner, aber auch deren Unterstützer haben. Die Lösung - wie zu Zeiten des Kalten Kriegs: Spionage, sei es mit menschlichen oder technischen Quellen. Auch die Ukraine ist im Übrigen auf solche Informationen angewiesen, insbesondere über die Truppen im Kampfgebiet. Bekanntlich helfen hier insbesondere die Vereinigten Staaten.
Geheimdienstexperte Gerhard Conrad erklärt: In einer politischen, noch mehr aber in einer militärischen Auseinandersetzung könne Spionage zu wichtigen taktischen Vorteilen verhelfen und damit den Gegner entscheidend schwächen oder auch seine Unterstützer einschüchtern.
Berlin - Hauptstadt der Spione
Berlin gilt noch immer als eine Hauptstadt der Spione. Hier seien wichtige Entscheidungsträger und Lobbyverbände versammelt. Wer Europa steuern, manipulieren, unterwandern oder ausforschen wolle, müsse insbesondere in Deutschland ansetzten, sagt Jan-Hendrik Dietrich, Professor an der Hochschule des Bundes. Außerdem biete Berlin aufgrund der Vielfalt seiner Bevölkerung und Milieus die Möglichkeit, "relativ unerkannt zu operieren".
Anfang der Woche hat Außenministerin Annalena Baerbock nun Dutzende russische Botschaftsmitarbeiter in Deutschland zu unerwünschten Personen erklärt. Das muss auch als Bemühen verstanden werden, russische Spionage in Deutschland einzudämmen.
Dabei ist wichtig zu wissen: Die Geheimdienstmitarbeiter selbst beschaffen nicht direkt die Informationen, sie agieren nicht als Spione. Conrad nennt sie vielmehr "agent handler", die Spione ausfindig machen, anwerben und führen. Zum Beispiel in Ministerien, Behörden, Streitkräften, Forschungseinrichtungen oder auch politischen Gruppierungen, Parteien, Verbänden, auch der jeweiligen Diaspora und Auslandsopposition.
Angemeldete und "heimliche" Geheimdienstmitarbeiter
Für die Abwehr von Spionage ist in Deutschland der Verfassungsschutz zuständig. Er weiß zunächst einmal, welche Geheimdienstmitarbeiter offiziell angemeldet sind. Das gilt auch für die Mitarbeiter der russischen Dienste, des zivilen SWR oder des militärischen GRU, die dann auch an der offiziellen Vertretung ihrer Geheimdienste in Deutschland, an den so genannten "Legalresidenturen" tätig sind und dies auch dürfen, erklärt Dietrich. Diese Legalresidenturen sind in der Regel an den Botschaften angesiedelt; ihre Angehörigen genießen diplomatische Immunität.
Wissenschaftler Dietrich, Spezialist für das Recht der Nachrichtendienste, geht davon aus, dass es häufig zusätzlich zu den angemeldeten weitere Geheimdienstmitarbeiter gibt, die die Staaten heimlich in die Botschaften einschleusen. So dürfte es auch im Falle Russlands sein. Diese Mitarbeiter seien dann etwa als Kultur-, Militär- oder Wirtschaftsattachés tätig.
Dass Außenministerin Baerbock auf die Schnelle Belege für statuswidriges Verhalten russischer Botschaftsmitarbeiter bekommen haben könnte, ist unwahrscheinlich. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Verfassungsschutz schon lange zuvor aufwändig Aufklärung betrieben hatte. Die Außenministerin hat den inzwischen "unerwünschten Personen" der russischen Botschaft zum Vorwurf gemacht, sie würden gegen deutsche Interessen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt arbeiten. Und mehr noch: Sie stellten eine Gefahr für Schutzsuchende in Deutschland dar.
Was ist die rechtliche Grundlage für Ausweisungen?
Um eine Ausweisung völkerrechtlich korrekt zu verfügen, muss die Außenministerin den Botschaftsmitarbeitern "statuswidriges Verhalten" nachweisen können. Die Rechte und Pflichten von Botschaftsangehörigen sind im Wiener Protokoll über das Recht der diplomatischen Vertretungen geregelt. Kernpflicht ist hier die Achtung der Gesetze des Gastlandes.
Zum statuswidrigen Verhalten zähle daher gerade auch das "Anwerben und Führen von nachrichtendienstlichen Quellen", sagt Geheimdienstexperte Conrad. Quellen sind Personen, die bereit sind, unter Verletzung deutschen Rechts an Russland geheime Informationen zu liefern - aus Behörden, den Streitkräften oder auch aus Forschungseinrichtungen, in der Regel gegen Geld. Aber auch das verdeckte Ausspähen von Personen oder Objekten könnte ein Ausweisungsgrund sein, etwa wenn das Ziel dahinter die Vorbereitung einer Straftat ist.
Schon länger im Visier des Verfassungsschutz
Dass russische Dienste auch in Deutschland "Staatsfeinde" ermorden, ist schon lange kein Geheimnis mehr. So hat der russische Geheimdienst FSB einen Mord in Auftrag gegeben, der im August 2019 im Kleinen Tiergarten kaltblütig begangen wurde, am helllichten Tag. Eine geheimdienstliche Machtdemonstration gegenüber Oppositionellen, die operativ und logistisch von der russischen Botschaft aus vorbereitet gewesen sein muss, ist sich Conrad sicher.
Offenbar hat der Verfassungsschutz seit längerem russische Botschaftsangehörige bei statuswidrigen Aktivitäten beobachtet. Um welche Erkenntnisse es sich handelt, ist öffentlich nicht bekannt. Auch wie der Verfassungsschutz an die Informationen kam, bleibt naturgemäß geheim. Die Botschaftsmitarbeiter könnten sich selbst kompromittiert haben, durch unvorsichtiges Handeln, erklärt Conrad.
Gemeint ist, dass sie zum Beispiel in auffälliger Weise Kontakte suchten oder unterhielten oder bei der Übermittlung von geheimen Informationen abgehört wurden. Sogar Gegenspionageoperationen in der russischen Botschaft sind theoretisch denkbar.
"Die Gunst der Stunde"
Ausweisungen gibt es in der Regel nur nach eklatanten Ereignissen, wie nach dem Mordversuch mit dem Nervengift Nowitschok an Sergej und Julia Skripal in Großbritannien 2018 oder nunmehr dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der aktuell zu Ausweisungen in zahlreichen europäischen Staaten vor dem Hintergrund der schweren diplomatischen Krise geführt hat. Die Regierungen nutzten hier die "Gunst der Stunde", um einigermaßen "reinen Tisch" zu machen, erklärt Gerhard Conrad.
Klar ist: Deutschland, so wie alle anderen betroffenen europäischen Staaten, wird nun mit Verwerfungen rechnen müssen, so Conrad. Es sei insbesondere davon auszugehen, dass Russland ebenfalls Ausweisungen von deutschem Botschaftspersonal verfügt. Jan-Hendrik Dietrich ist sich aber sicher: Auf beiden Seiten wird zumindest eine kleine Gruppe an Geheimdienstlern in den jeweiligen Legalresidenturen bleiben. Auch mit bisher unerkannten russischen Undercover-Agenten wird weiterhin zu rechnen sein.