Puigdemont
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Fragen und Antworten Wie geht es im Fall Puigdemont weiter?

Stand: 22.05.2018 16:10 Uhr

Zwei Meldungen zum Fall Puigdemont kamen kurz hintereinander: Die Staatsanwaltschaft will die Auslieferung, das Gericht lehnt eine Haft ab. Wie hängt das zusammen? Frank Bräutigam beantwortet diese und weitere Fragen.

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Wie ist die Ausgangslage?

Das Auslieferungsverfahren besteht - vereinfacht gesagt - aus zwei Teilen. Teil 1 geht um die Frage: Wird ein "Auslieferungshaftbefehl" erlassen? Teil 2 geht dann abschließend um die Frage: Ist die Auslieferung zulässig?

Im Verfahren gibt es auf Behördenseite zwei wichtige Akteure. Erstens: Die Generalstaatsanwaltschaft. Sie stellt die Anträge. Zweitens: Das Oberlandesgericht. Es entscheidet über die Anträge.

Was ist bislang geschehen?

Bislang bewegt sich der Fall komplett in "Teil 1", dem Streit um die Auslieferungshaft. Die Frage: Muss Puigdemont während der Prüfung seiner Auslieferung in Haft sitzen? Voraussetzung dafür sind wiederum zwei Dinge: Die Auslieferung ist nicht "von vornherein unzulässig". Und es besteht Fluchtgefahr.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Anfang April Auslieferungshaft bei Gericht beantragt. Eine Auslieferung sei wegen des Vorwurfs der Untreue und der Rebellion zulässig. Fluchtgefahr liege vor. Das Oberlandesgericht hatte wenige Tage später zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, allerdings mit zwei wichtigen Einschränkungen: Er basiert nur auf dem Vorwurf der Untreue, nicht auf dem der Rebellion. Und: Die Haft wird - unter anderem gegen Meldeauflagen - "außer Vollzug gesetzt". Carles Puigdemont kam daher auf freien Fuß.

Entscheidet die deutsche Justiz, ob sich Puigdemont in Spanien strafbar gemacht hat?

Nein. Zur Einordnung des Falles ist wichtig: Die deutsche Justiz entscheidet nicht darüber, ob sich Puigdemont in Spanien strafbar gemacht hat. Dafür ist sie nicht zuständig. Das ist allein Sache der spanischen Justiz. Das Auslieferungsverfahren dreht sich um etwas anderes.

Worüber wird in Sachen Auslieferung gestritten?

In "Teil 1" (Haftbefehl) geht es zwar nur um eine vorläufige Bewertung, aber auch schon um den inhaltlichen Kern der Sache. Voraussetzung für eine Auslieferung nach einem EU-Haftbefehl ist: Was dem Betroffenen im Ausland vorgeworfen wird, das muss auch nach deutschem Recht strafbar sein. Nur dann ist eine Auslieferung zulässig. Es geht also um eine Art "Vergleichbarkeit" der Rechtsordnungen, bezogen auf den konkreten Fall.

Die spanische Justiz wirft Puigdemont "Rebellion" vor. Umstritten ist nun im deutschen Verfahren: Wäre das, was Puigdemont in Spanien gemacht hat und was ihm im EU-Haftbefehl vorgeworfen wird, auch nach deutschem Recht strafbar? Wäre das zum Beispiel "Hochverrat" (§ 81 Strafgesetzbuch)? Für diese Beurteilung ist wichtig, welches Maß an "Gewalt" erforderlich ist und angewendet wurde.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zum Vorwurf "Rebellion" gesagt: Ja, auch nach deutschem Recht wäre Puigdemonts Verhalten strafbar. Das Oberlandesgericht entgegnete: Nein, sein Verhalten wäre beim Vorwurf "Rebellion" nach deutschem Recht nicht strafbar, weil "Hochverrat" ein Ausmaß an Gewalt fordere, das im konkreten Fall nicht vorgelegen habe. Beim schwächeren Vorwurf der "Untreue" seien die Vorwürfe nach beiden Rechtsordnungen strafbar. Insoweit sei die Auslieferung zulässig.

Der abgesetzte katalanische Regierungschef Carles Puigdemont bei einem Treffen von mehr als 200 Bürgermeistern aus Katalonien in Brüssel.

Die spanische Justiz wirft Carles Puigdemont "Rebellion" vor.

Was wurde heute genau entschieden?

In der Zwischenzeit haben die spanischen Behörden der Generalstaatsanwaltschaft neues Beweismaterial geliefert, zum Beispiel Videos von den Ausschreitungen in Katalonien. Auf dieser Basis hat die Behörde nun einen erneuten Versuch gestartet, Puigdemont in Untersuchungshaft zu bringen und am 9. Mai 2018 einen entsprechenden Antrag gestellt.

Das Argument: Die Videos zeigten ein solches Ausmaß an Ausschreitungen gegenüber den spanischen Polizeikräften, dass dies auch nach deutschem Recht strafbar sei. Und zwar nicht nur wegen "Hochverrats", sondern jedenfalls auch wegen "Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall". Wegen dieser schweren Vorwürfe bestehe auch wieder Fluchtgefahr. Das Oberlandesgericht hat den neuen Antrag aber heute abgelehnt. Es sieht "aufgrund der vorgelegten Informationen keine erhöhte Fluchtgefahr". Der Haftbefehl bleibt "außer Vollzug", Puigdemont gegen Auflagen auf freiem Fuß. Es bleibt vorerst alles beim Alten.

Warum hat der Streit Auswirkungen?

Der Streit um die Strafbarkeit nach deutschem Recht ist keine bloße "Wortklauberei", sondern hat je nach Ergebnis konkrete Auswirkungen. Denn wenn Deutschland Puigdemont am Ende nur wegen des Vorwurfs der Untreue ausliefern würde, und nicht wegen Rebellion, dann dürfte er in Spanien nur noch wegen Untreue verurteilt werden. Das wäre ein riesiger Unterschied in der Strafe. Aber so weit ist das Auslieferungsverfahren in Deutschland noch nicht.

Wie geht es weiter?

Alle bisherigen Schritte haben sich in "Teil 1" bewegt, der Entscheidung über Auslieferungshaft ja oder nein. "Teil 2" des Verfahrens steht noch aus. Die Generalstaatsanwaltschaft bereitet gerade den Antrag ans Gericht vor, die Auslieferung für zulässig zu erklären, teilte sie heute mit. Darin wird dann das neue Material aus Spanien sicher erneut vorkommen.

Auf diesen Antrag hin wird dann das Oberlandesgericht entscheiden, ob und wegen welcher Vorwürfe die Auslieferung Puigdemonts nach Spanien zulässig ist. Gegen diese Entscheidung könnte Puigdemont dann noch vors Bundesverfassungsgericht ziehen.  

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten am 22. Mai 2018 tagesschau24 um 12:15 Uhr und die tagesschau um 17:00 Uhr.